- Anbietermacht
- Anbietermacht,Wettbewerbspolitik: Möglichkeit für ein Markt beherrschendes Unternehmen, Nachfragern Güter und Dienstleistungen zu Bedingungen zu verkaufen, die für es selbst vorteilhaft, für den Nachfrager nachteilig sind. Beispiel: Ein Hersteller zwingt Händler, ein schlecht verkäufliches Produkt abzunehmen, wenn sie ein begehrtes anderes erhalten wollen (Koppelungsgeschäft).
Universal-Lexikon. 2012.